Die Teilnahme am eSchKG-Verbund ist kostenpflichtig und erfolgt gemäss Artikel 15a und 15b gemäss der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG)
Die Fakturierung erfolgt einmal jährlich gestaffelt:
- Für die Gläubiger erfolgt die Fakturation in den Monaten August/September
- Für die Betreibungsämter erfolgt die Erhebung und Fakturierung im Januar für das Vorjahr
Die Kosten für die eSchKG-Teilnahme werden immer für ein ganzes Jahr berechnet. Daher kein pro-rata. Erfolgt die Abmeldung / Kündigung bis spätestens zum 20. Januar, werden für das laufende Jahr keine Kosten in Rechnung gestellt.