Weisungen der Oberaufsicht

Am 1. Januar 2007 ist die Oberaufsicht über Schuldbetreibung und Konkurs vom Bundesgericht auf den Bundesrat übergegangen. Dieser hat die Oberaufsicht durch eine Verordnung an das Bundesamt für Justiz delegiert und die Dienststelle Oberaufsicht Schuldbetreibung und Konkurs zur selbstständigen Erledigung folgender Geschäfte ermächtigt:

1 – Erlass von Weisungen, Kreisschreiben und Empfehlungen an die kantonalen Aufsichtsbehörden, die Betreibungs- und Konkursämter und die ausseramtlichen Vollstreckungsorgane zur korrekten und einheitlichen Anwendung des SchKG.

2 – Erstellen von Mustervorlagen für die in den Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare.

3 – Inspektion der kantonalen Aufsichtsbehörden, der Betreibungs- und Konkursämter und der ausseramtlichen Vollstreckungsorgane.

4 – Informationen an die kantonalen Aufsichtsbehörden über Gesetzesrevisionen und andere für die Anwendung des SchKG wichtige Entwicklungen.

5 – Durchführung von Anhörungen zu geplanten Weisungen, Kreisschreiben, Empfehlungen, Mustervorlagen und Informationen.

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